Ideen und Köpfe werden gestapelt

Wissenswertes

Hier möchten wir Ihnen Informationen
zu den wichtigsten Themen geben:

 


 

Was ist Barrierefreiheit?

Zugang für Alle – nicht nur für den Durchschnittsbürger

Jeder hat das Recht auf Informationen. Das Angebot des Internets orientiert sich aber in den meisten Fällen am Durchschnittsbürger. Ein stetig wachsender Anteil der Bevölkerung aber bleibt im World Wide Web außen vor. Dies betrifft nicht nur behinderte Menschen, sondern fast alle, die Einschränkungen haben, also auch viele ältere Leute, Kinder und Menschen, die die jeweilige Sprache nicht beherrschen. Für Menschen, die deutlich schlechter als der Durchschnitt sehen, hören oder sich bewegen können, besteht das Internet deshalb aus hohen Hürden. Sie haben es schwer, sich dort zurechtzufinden, weil sie die vorgefundenen Informationen aus verschiedenen Gründen nicht verwerten können.

Inklusion – was bedeutet das für uns alle?

Inklusion bedeutet, wenn jeder Mensch ganz natürlich dazu gehört. Und da ist es nicht wichtig, wie man aussieht, welche Sprache man spricht oder welche Einschränkung man hat. Inklusion ist schon in der UN-Behindertenrechtskonvention festgeschrieben, die auch von Deutschland vor 10 Jahren unterschrieben wurde.
In der Praxis bedeutet das, dass wir unsere Kommunikation so anpassen, dass ALLE was davon haben. Egal, welche Einschränkung vorhanden ist.

Oder anders ausgedrückt: Inklusion passiert, wenn die Ausnahmen zur Regel werden.

Barrierefreiheit in der praktischen Umsetzung

Im Behindertengleichstellungsgesetz wird Barrierefreiheit wie folgt definiert:
„Barrierefrei sind … akustische und visuelle Informationsquellen …, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind“ (BGG §4)

Barrierefreie Kommunikation bedeutet also, vorhandene Zugangshürden zu beseitigen bzw. sie zu vermeiden und einen Mehrwert für alle Nutzerinnen und Nutzer zu generieren. Man spricht von barrierefreien Websites, wenn das Online­angebot für alle potenziellen Nutzer gut erreichbar ist und ihr Inhalt unabhängig von körperlichen oder geistigen Einschränkungen bestmöglich erfassbar ist.

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Nutzergruppen

Wer nutzt barrierefreie PDFs und barrierefreie Websites?

Nutzung von Inhalten

Generell kann man bei der Nutzung von Inhalten 5 Arten unterscheiden:

  1. Wahrnehmen
  2. Orientieren
  3. Navigieren
  4. Steuern
  5. Eingeben

Je nachdem, welche Einschränkungen in den Nutzergruppen vorliegen, werden auch unterschiedliche Anforderungen an den Dokumenten gestellt.

Gerade für Menschen mit Handicap bedeutet die Onlinewelt die Chance, intensiv und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. In der virtuellen Welt können sie gleichziehen; das Internet kann ihnen mehr Mobilität geben – vorausgesetzt, Webangebote werden so gestaltet, dass die jeweils besonderen Eigenheiten schon bei der Entwicklung einkalkuliert und im Design berücksichtigt werden.

Menschen mit eingeschränkter Sinneswahrnehmung

Durch eine spezielle Gestaltung und Programmierung können sich Blinde mit dem BildschirmleseprogrammScreenreader“ Texte vorlesen lassen. Braillezeilen machen den Inhalt eines Bildschirms zudem für sie lesbar. Sehbehinderte benötigen eine Bildschirmlupe und gute Kontraste, um noch etwas zu erkennen. Gehörlose oder Menschen, die schlecht hören, können Websites mithilfe von Videos in Gebärdensprache und einfachen Texten nutzen.

Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen

Personen, die sich nur eingeschränkt bewegen können, erleichtern optimierte und softwarebasierte Bedienungselemente die Navigation einer Websites. Spezielle Hilfsmittel wie zum Beispiel die „IntegraMouse“ unterstützen diesen Effekt.

Menschen mit eingeschränktem Auffassungsvermögen

Beispielsweise haben Lernbehinderte Schwierigkeiten, Texte und Bilder zu verstehen. Sie brauchen Websites mit möglichst einfachen und klar verständlichen Inhalten. Die Lösung heißt „Leichte Sprache“, für die es klare Regeln gibt. Nicht zu verwechseln mit „Einfacher Sprache“, die eigentlich überall Standard sein sollte.

Personen mit Leseschwäche

Rund 6,2 Millionen Menschen in Deutschland sind funktionale Analphabeten (aus der LEO-Studie 2018, siehe Linkverzeichnis). Da dieser Begriff als stigmatisierend und ungeeignet für die Erwachsenenbildung eingestuft wird, spricht man auch von Menschen mit „geringer Literalität“.
Sie können, je nach Einstufung, einzelne Buchstaben und Worte oder einfache Texte lesen. Für Websites benötigen sie eine Software, mit der Inhalte vorgelesen werden. Ähnlich wie Blinde brauchen sie dafür entsprechend codierte Texte. Diese Ergänzungen machen Webangebote auch für Legastheniker und Menschen mit einer Lese- und Rechtschreibschwäche zugänglich.

Menschen im höherem Alter

Viele ältere Menschen finden sich auf Websites durch deren komplexen und dynamischen Aufbau nicht zurecht. Da diese Zielgruppe immer größer wird,
müssen sich Webangebote stärker an ihren Bedürfnissen orientieren. Bereits heute ist jeder fünfte Mensch in Deutschland über 65 Jahre alt.

Auch Menschen mit Migrationshintergrund ohne ausgeprägte Deutschkenntnisse können zur Zielgruppe gehören. Oft können sie besser hören als lesen.

In Zahlen:

Menschen mit geringer Literaltität: 6,2 Mio.

Menschen mit Lese-Rechtschreibschwäche: 10,6 Mio.

Stark behinderte Menschen (Blinde, Sehbehinderte, Gehörlose, Verlust/Teilverlust von Gliedmaßen, kognitive Einschränkung/Lernbehinderung): 8 Mio.

Ältere Menschen über 65 Jahre: 15 Mio.

Nicht-Muttersprachler: 6 Mio.

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Gesetzliche Grundlagen

Viele Verordnungen, Grundlagen und Gesetze regeln die Barrierefreie Kommunikation:

UN-Behindertenrechtskonvention

2008 in Kraft getretene „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“. Die Konvention ist von 177 Staaten und der EU ratifiziert worden, von Deutschland im Jahre 2009.

WCAG (Web Content Accessibility Guidelines)

Die WCAG 2.1 beinhaltet Richtlinien für barrierefreie Webinhalte) und gibt Empfehlungen ab, wie Webinhalte barrierefrei gemacht werden können. Die Richtlinien sind von der Arbeitsgruppe des W3C (World Wide Web Consortium) formuliert worden.

Die WCAG-Richtlinien sehen
4 Globale Prinzipien (Wahrnehmbar, Bedienbar, Verständlich und Robust)
13 Allgemeine Richtlinien und
78 Überprüfbare Erfolgskriterien vor.

Dabei definiert die WCAG 3 Konformitätsstufen:

Konformitätsstufe A: 30 Erfolgskriterien
Konformitätsstufe AA: 50 Erfolgskriterien
Konformitätsstufe AAA: 78 Erfolgskriterien

Die WCAG 2.1 wird aktiv weiter entwickelt und ist der zukünftige Standard – auch in Deutschland.

PDF/UA

Der Standard ISO 14289-1 wurde von Fachleuten aus der ganzen Welt erarbeitet, bekannt als PDF/UA-1. Die Buchstabenfolge UA steht für „Universal Accessibility“ = Universelle Barrierefreiheit. Das bedeutet, dass alle Menschen selbstständig und gleichberechtigt Informationen in PDFs wahrnehmen und nutzen können. Die Vorgaben der PDF/UA orientieren sich an der WCAG.

Ähnlich wie bei der WCAG gibt es Prüfkriterien, diese sind im Matterhorn-Protokoll festgelegt.

Matterhorn-Protokoll

Das Matterhorn-Protokoll enthält 31 Prüfbereiche mit insgesamt 136 Fehlerbedingungen. Davon können 89 durch Programme wie den PDF Accessibility Checker (PAC 3) automatisch geprüft werden. Die übrigen 47 Fehlerbedingungen erfordern eine manuelle Überprüfung durch menschliche Tester.

EU-Richtlinie

Die EU-Richtlinie mit der Nummer 2016/2012 heißt korrekt „Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen“. Sie trat am 23. September 2018 in Kraft und regelt die Termine für die Umsetzung barrierefreier Medien. So muss es zum Beispiel eine sogenannte „Erklärung zur Barrierefreiheit“ geben:

  • Websites, die ab dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden, müssen die Erklärung zur Barrierefreiheit ab dem 23. September 2019 veröffentlichen
  • alle anderen Websites ab dem 23. September 2020

Die ersten Berichte an die Kommission mit den Ergebnissen der Überwachung erfolgt ab dem 23.12.2021.

Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)

Das BGG wurde 2002 verabschiedet und letztmalig 2018 überarbeitet. Es ist quasi die gesetzmäßige Umsetzung des Grundgesetzes, wo ja festgehalten wird, dass niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf.

BITV 2.0 (barrierfereie-Informationstechnik-Verordnung)

Die BITV ist eine Ergänzung des Behindertengleichstellungsgesetzes. Die inhaltliche Basis der BITV ist die WCAG 2.0. Sie stellt Anforderungen an Inhalte und Dokumente und ist momentan besonders bei öffentlichen Ausschreibungen gefordert.

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Barrierefreie PDFs

Für Informationen, die gedruckt werden können oder als Formular dienen, sind PDFs das gängige Dateiformat. Sie garantieren eine korrekte und unveränderte Ausgabe eines Layouts mit Bildern und Texten. Gerade dieser Vorteil ist für Blinde oder Menschen mit Leseschwäche ein Hindernis. Sie benötigen barrierefreie PDFs, die beispielsweise Navigationshilfen, einen durchsuchbaren Text und Bilder mit Bildunterschriften und Alternativtexten enthalten.

Mithilfe der Screenreader-Software können blinde, sehbehinderte oder bewegungseingeschränkte Menschen PDF-Dokumente lesen und navigieren.
Die integrierte Sprachausgabe wandelt automatisch den geschriebenen in einen gesprochenen Text um.

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Barrierefreie Websites

Gut ist eine Websites, wenn sie für jeden problemlos zugänglich ist. Für barrierefreie Websites gelten die Qualitätskriterien, die für alle Websites wichtig sind: sie sollen klar aufgebaut sein, mit übersichtlicher Navigation, mit Texten, denen Zwischenüberschriften eine Struktur geben, mit einer lesefreundlichen Schrift und steuerbaren Multimedia-Elementen.

Barrierefreie Websites sorgen auch dafür, dass typische Elemente wie Überschriften, Tabellen, Aufzählungen und Texte in der gewünschten Reihenfolge erscheinen und kontrastreiche Farbschemata den Vorder- und Hintergrund markieren.

Beispielhafte Barrierefreie Websites:

www.sehenimalter.org
lag-selbsthilfe-bb.de
www.gfgb.de

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